Langjährige Erfahrung und permanente Weiterbildung unserer Mitarbeiter sichern Ihnen kompetente Beratung zum gesetzeskonformen Umgang mit Gefahrstoffen. Sie wünschen eine persönliche Fachberatung oder möchten das umfangreiche Schulungsangebot der DENIOS Akademie nutzen? Wir sind für Sie da!
Die Aerosolpackungslagerungsverordnung (APLV) gilt für alle Betriebe, die Aerosolpackungen lagern, unabhängig ob eine gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung vorliegt oder nicht.
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Verordnung über allgemeine Vorschriften zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der ArbeitnehmerInnen. Mehr Information >>
Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten, auswärtige Arbeitsstellen und Baustellen, die unter das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) fallen.
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Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) fordert, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes sicherzustellen und - soweit möglich - weiter zu verbessern. Hierbei hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der auzuführenden Arbeiten die damit verbundenen Gefahren zu ermitteln und ausreichende Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu ergreifen.
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Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 und 4 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz müssen Gefährdungen und Belastungen beim Umgang mit Gefahrstoffen ermittelt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Um die Leistungsfähigkeit von Abzügen hinsichtlich des Rückhaltevermögens von Gefahrstoffen zu beurteilen, wurde in dieser Norm ein neues Prüfverfahren eingeführt. DENIOS-Gefahrstoffarbeitsplätze haben diese Prüfung mit deutlichen Sicherheitsreserven für den Mitarbeiterschutz erfolgreich durchlaufen.
Die Arbeitsstättenverordnung (AstV) enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für die Arbeitsstätten festgelegt sind. Zu einzelnen Vorschriften gibt es sogenannte Arbeitsstättenrichtlinien, die genauere Definition und Auslegungen unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Die Arbeitsstättenverordnung einschließlich der Arbeitsstättenrichtlinien ist bundesweit gültig.
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes.
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Das Chemikaliengesetz setzt viele EG-Richtlinien und insbesondere Regelungen zur REACH-Verordnung in nationales Recht um. In den enthaltenen Verordnungen und Technischen Regeln sind Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Stoffen festgelegt. Zur Gefahreneinstufung sind die verschiedenen Begriffsbestimmungen, z.B. zu gefährlichen oder umweltgefährlichen Stoffen, ebenfalls im ChemG definiert.
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Ist eine Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom und gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG. Ein wesentlicher Inhalt der ESV ist auch die Festsetzung der Prüfintervalle für die Prüfung der elektrischen Anlagen und der Blitzschutzanlagen.
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Die zahlreichen nationalen Richtlinien zum Explosionsschutz wurden europaweit vereinheitlicht. Seit dem 1. Juli 2003 ist die Anwendung der neuen Richtlinien 94/9/EG (ATEX 95, ehemals 100a) und 99/92/EG (ATEX 137, ehemals 118a) Pflicht. Die ATEX 95 (kurz für das Französische ATmosphère EXplosible) legt Anforderungen an Produkte fest und wendet sich vornehmlich an Hersteller. Die ATEX 137 beschreibt Anforderungen an Arbeitsstätten und ist für Betreiber relevant.
Zum Regelwerk: 2014/34/EU
Das Europäische Komitee für Normung "CEN" hat eine Europäische Norm "Notduschen" vorgelegt. Die EN 15154 ist zur Zeit in zwei Bereiche untergliedert. Teil 1 für "Körperduschen mit Wasseranschluss in Laboratorien", Teil 2 für "Augenduschen mit Wasseranschluss", Teil 3 für "Körperduschen ohne Wasseranschluss", Teil 4 für "Augenduschen ohne Wasseranschluss" und Teil 5 für "Körperduschen mit Wasseranschluss für Produktionseinrichtungen".
Für die Lagerung in Sicherheitsschränken ist die Europäische Norm EN 14470-1 seit April 2004 in Kraft getreten. Die Feuerwiderstandsfähigkeit des Schrankes muss durch eine Brandprüfung (Typprüfung) gemäß DIN EN 14470-1 untersucht werden. Mit der EN 14470-2 sind ähnliche Regelungen auf die Lagerung von Gasflaschen übertragen worden. Hierbei wird zwischen Feuerwiderstandsfähigkeiten von 30 oder 90 Minuten unterschieden.
Für die Lagerung in Sicherheitsschränken ist die Europäische Norm EN 14470-1 seit April 2004 in Kraft getreten. Die Feuerwiderstandsfähigkeit des Schrankes muss durch eine Brandprüfung (Typprüfung) gemäß ÖNORM EN 14470-1 untersucht werden.
Diese Verordnung gilt für gewerbliche Betriebsanlagen, das sind genehmigte und genehmigungspflichtige sowie nach Maßgabe des § 7 auch nicht genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebsanlagen, in denen solche Druckgaspackungen gelagert werden, die brennbare Stoffe oder chemisch instabile Stoffe enthalten.
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Diese Verordnung gilt für die Lagerung, Abfüllung, Umfüllung und Verwendung von Flüssiggas
in genehmigungspflichtigen und nach Maßgabe des § 100 in bereits genehmigten gewerblichen Betriebsanlagen,
in dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz unterliegenden Arbeitsstätten und auf dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz unterliegenden auswärtigen Arbeitsstellen sowie nach Maßgabe des § 100 in bereits bestehenden Arbeitsstätten und auf bereits bestehenden auswärtigen Arbeitsstellen,
in genehmigungspflichtigen und nach Maßgabe des § 100 in bereits genehmigten Eisenbahnanlagen sowie in Eisenbahnanlagen gemäß § 14 Abs. 3 des Eisenbahngesetzes 1957.
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Die GHS- (Globally Harmonized System) oder auch CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) ist ein in Folge der REACH-Verordnung etabliertes Regelwerk zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die GHS-Verordnung (CLP-Verordnung) ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten und ersetzt die bis dahin gültigen Stoff- und Zubereitungsrichtlinien.
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Gefahrgutverordnungen regeln in Österreich die Beförderung von gefährlichen Gütern auf Straßen, Schienen, Binnengewässern, in der Luft und zur See.
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Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe) im deutschen Arbeitsschutz. Die Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz (ChemG) enthalten. Seit 2005 ist auch das Arbeitsschutzgesetz gesetzliche Grundlage für die Gefahrstoffverordnung.
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Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen im Sinne des ASchG. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist jedes Zeichen (Schild, Sicherheitsfarbe, Leucht- oder Schallzeichen, Sprech- oder Handzeichen), das für einen bestimmten Bereich oder für eine bestimmte Situation eine für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen relevante Aussage triff.
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Die Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe enthält Vorschriften zur Verhinderung von Gewässerverunreinigungen in der Nähe baulicher Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird.
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Die europäische Chemikalienverordnung REACH gilt als eine der strengsten der Welt und regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. In Folge von REACH ist mit dem GHS-System auch ein neues Regelwerk zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen in Kraft getreten.
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Mit REI 120 bietet DENIOS 120 Minuten Brandschutz. Die Brandschutz-Containerreihe WFP hat ebenso wie die Brandschutz-Regalcontainerreihe RFP eine Einstufung gemäß EN 13501.
Dank doppelter Stahlrahmenkonstruktion und der nicht brennbaren Isolierung aus Mineralwoll-Paneelen (Baustoffklasse A) werden alle strengen Anforderungen der aktuellen europäischen Brandschutz-Anforderungen der EN 13501 erfüllt.
Die europäische Richtlinie 89/686/EWG schreibt u. a. die Kennzeichnung von Handschuhen mit Piktogrammen vor, die deren Schutzwirkung erklären. Schutzhandschuhe für den gewerblichen Bereich werden in Kategorien der PSA (Persönliche Schutzausrüstung), abhängig vom Gefahrenpotenzial, eingeteilt.
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Grundsätzlich gilt die Richtlinie über „Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)“. Sie ist seit 15. Februar 2003 in Kraft. Am 8. März 2007 wurde durch die Anzeige im Bundesblatt die EG-Richtlinie 2003/10/EG "Physikalische Agenzien, Lärm" in die EG-Richtlinie zu den Vibrationen 2002/44/EG durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 6. März 2007 ins nationale Recht umgesetzt.
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Die Stahlwannen-Richtlinie ist eine Bestimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik, welche bautechnische Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl stellt. Eine Dichtheitsprüfung, zum Beispiel nach dem Farbeindringverfahren, ist vorgeschrieben. Die Stahlwannen-Richtlinie ist gültig für alle Auffangwannen unter 1000 Liter Auffangvolumen. Ab 1000 Liter Auffangvolumen wird eine DiBt Zulassung benötigt.
Für die passive Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern gibt die TRGS 510 den Stand der Technik wider und konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereiches Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Für die aktive Lagerung gilt die TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“.
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Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie enthalten unter anderem Bestimmungen zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln oder für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
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Die TRGS 520 beschreibt die Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen. Sie gilt für gefährliche Abfälle, die aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen stammen und dort in begrenzten oder haushaltsüblichen Mengen anfallen.
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Es muss mindestens die in der Anlage angeführte Anzahl von Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt werden, wobei sich die Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen nach der Arbeitnehmerzahl richtet.
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Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) gilt für die Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten. Die aktuelle Fassung trat mit 1. März 2023 in Kraft.
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VEXAT enthält Anforderungen zum Explosionsschutz in Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG.
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Diese Verordnung gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG für Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer/innen während ihrer Arbeit einer Gefährdung durch Lärm oder durch Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.
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Mit dem geänderten Wasserhaushaltsgesetz (WHG) traten im März 2010 wesentliche Änderungen in Kraft. Die Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Eignungsfeststellung für Anlagen sind in den §§ 62 und 63 des WHG geregelt. Einzelheiten über Vorschriften zur Überwachung und Fachbetriebspflicht werden in der zukünftigen VUmwS (Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) integriert sein (Stand April 2010).
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