DENIOS GmbH
Nordstraße 4
5301 Eugendorf

Tel.: 06225/20 533
Fax: 06225/20 533-44
E-Mail:info@denios.at
Internet: www.denios.at

Sichere Lagerung von Gasflaschen

Gasflaschen gehören zu den ortsbeweglichen Druckgasbehältern und kommen in zahlreichen Branchen zum Einsatz. Zum Beispiel beim Schweißen in Werkstätten, bei Arbeiten im Labor oder als Kältemittel bei Kühl- und Gefrieranwendungen. Der Umgang mit Gasen birgt viele Gefahren – was sie in vielerlei Hinsicht anspruchsvoller in der Lagerung macht als flüssige Gefahrstoffe.

Beim Lagern von Druckgasbehältern wird unterschieden zwischen der Lagerung in Räumen und der Lagerung im Freien. Hier sind jeweils allgemeingültige sowie je nach Lagerort spezifische Sicherheitsvorschriften zu beachten. Im Folgenden nennen wir Ihnen einige der wichtigsten Anforderungen.

Lagern oder Bereitstellen?

Achten Sie auf die Unterschiede! In vielen Betrieben müssen Gasflaschen bevorratet werden, um eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten. Wenn Druckgasbehälter in Vorrat gehalten werden, so gilt dies als Lagerung. Als Bereitstellen dagegen gilt, wenn Sie gefüllte Gasflaschen in der jeweils erforderlichen Anzahl und Größe bereit halten...

  • zum baldigen Anschluss an der Entnahmeeinrichtung (insofern dies für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist),

  • an Arbeitsplätzen für den Handgebrauch,

  • auf Verladerampen oder -flächen zum baldigen Abtransport,

  • in Verkaufsräumen zur Darbietung des Warensortiments

Achtung

Die Menge der bereitgestellten Gefahrstoffe ist von den Sicherheitsverantwortlichen stets auf ein sinnvolles, für den Fortgang der täglichen Arbeit notwendiges Minimum zu beschränken.

Grundsätzlich geltende Sicherheitsvorschriften

Gasflaschen können bei unsachgemäßer Lagerung eine erhebliche Gefahr darstellen – zum Beispiel durch unkontrollierten Austritt von Gasen aufgrund von Beschädigungen des Druckgasbehälters oder Explosion bei großer Hitzeeinwirkung. Daher sind Gasflaschen generell vor 5 Dingen zu schützen: Starker Erwärmung, Feuer, Korrosion, mechanischer Beschädigung und unbefugtem Zugriff.

Gasflaschen sind vor starker Erwärmung zu schützen

Gasflaschen dürfen keinem Feuer ausgesetzt sein

Gasflaschen müssen korrosionsgeschützt gelagert werden

Manuelle Beschädigungen sind zu verhindern

Unbefugten ist das Betreten des Lagers zu verbieten

Zunächst sind einige Anforderungen an den Standort des Gasflaschenlagers zu berücksichtigen – denn Gasflaschen dürfen nicht einfach an einer willkürlichen Stelle im Betrieb gelagert werden. Nicht zulässig ist die Lagerung von Gasflaschen in Treppenhäusern, engen Durchgängen oder Durchfahrten, Garagen, Arbeitsräumen und Räumen unter Erdgleiche (beachten Sie hier Sonderregelungen nach TRGS 510 und FGV). Verkehrs- und Fluchtwege dürfen durch gelagerte Gasflaschen nicht beeinträchtigt werden. Ebenso darf ein Gasflaschenlager dem allgemeinen Verkehr nicht zugänglich sein. Unbefugten ist das Betreten des Gasflaschenlagers zu verbieten. Das Gasflaschenlager ist unter Verschluss zu halten und entsprechende Verbotsschilder anzubringen. Schutzbereiche sind zu berechnen und entsprechend der von der gelagerten Gasart ausgehenden Gefahr zu kennzeichnen (z.B. EX). Gegebenenfalls sind dann auch alle im Schutzbereich eingesetzten Betriebsmittel ex-geschützt auszuführen.

Zu Anlagen und Einrichtungen, von denen Gefahren wie z.B. starke Erwärmungen ausgehen können, ist ein Sicherheitsabstand von mehr als fünf Metern einzuhalten. Wichtig: Der Schutzbereich darf sich nicht auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen erstrecken. Gruben, Kanäle, Bodenabläufe und Kellerniedergänge sind im Schutzbereich auszuschließen. Werden brennbare Gase gelagert, gilt darüber hinaus: Keine Zündquellen im Schutzbereich. Zudem ist ein Feuerlöscher griffbereit vorzuhalten. In Lagerräumen für brennbare Gase muss mindestens eine Tür unmittelbar ins Freie führen.

Für die Zusammenlagerung verschiedener Gasarten im Freien gibt es nach TRGS 510 keine Einschränkungen. Jedoch gibt es Beschränkungen für die Zusammenlagerung in Räumen – insbesondere, wenn entzündbare/entzündliche, oxidierende/brandfördernde und akut toxische bzw. giftige Gase gelagert werden (siehe TRGS 510 Absatz 7). Achten Sie generell auf angemessene Sicherheitsabstände zwischen den verschiedenen Gasflaschen gemäß TRGS 510 und Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Um mechanische Gefährdungen zu verhindern, sollten Druckgasflaschen möglichst stehend gelagert werden. Bei Flüssiggasflaschen ist eine liegende Lagerung gar nicht zulässig. In jedem Fall sind die Gasflaschen so zu lagern, dass sie sicher stehen (bzw. liegen, wenn eine stehende Lagerung nicht umsetzbar ist) und gegen Fortrollen, Umfallen und Herabfallen gesichert sind. Gefährdungen durch Fahrzeuge oder andere Betriebsmittel müssen ausgeschlossen werden. Hier kann z.B. das Anbringen eines geeigneten Anfahrschutzes hilfreich sein. Achten Sie stets darauf, dass die Ventile der Gasflaschen mit Schutzkappen und ggf. Verschlussmuttern gesichert sind. Innerhalb des Lagers dürfen keine Gasflaschen umgefüllt, befüllt oder anderweitig Instand gesetzt werden.

Lagerung im Außenbereich

In der Regel ist eine Lagerung von Gasflaschen im Freien die beste Alternative – denn hier kann eine ausreichende Belüftung auf ganz natürliche Weise umgesetzt werden. Als Lager im Freien gelten auch solche, die mindestens nach zwei Seiten offen sind, oder nur an einer Seite offen sind, wenn die Tiefe – von der offenen Seite aus gemessen – nicht größer ist als die Höhe der offenen Seite. Eine Seite des Raumes gilt auch dann als offen, wenn sie aus Drahtgitter oder dergleichen besteht.

Gasflaschenschränke und Gasflaschencontainer zur Außenaufstellung bieten hier optimale Bedingungen für die sichere und gesetzeskonforme Lagerung von Gasflaschen. Sie verfügen über Seitenwände aus Maschengitter oder Lüftungsschlitze in den Wänden, die eine natürliche Belüftung ermöglichen. Überdachungen sorgen für einen ausreichenden Witterungsschutz. Viele Gasflaschenschränke und –container sind zusätzlich mit Haltevorrichtungen oder Sicherungsketten ausgestattet, die effektiv helfen, ein Umfallen der Gasflaschen zu verhindern. Ein weiterer Vorteil: Gasflaschenschränke und -container sind in der Regel abschließbar und erfüllen somit auch die Anforderung an ein vor unbefugtem Zugriff geschütztes Lager.

Gasflaschenschränke für den Außenbereich

Hier finden Sie kompakte Gasflaschenschränke für die vorschriftengerechte Lagerung von bis zu 24 Gasflaschen im Freien.

Zu den Produkten

Gasflaschenlager für den Außenbereich

Unsere großzügigen Gasflaschenlager eignen sich zur Lagerung von bis zu 72 Gasflaschen à 33kg oder bis zu 50 Gasflaschen à 50 Liter im Außenbereich.

Zu den Produkten

Gasflaschenlager mit Brandschutz für den Außenbereich

In unserem Sortiment finden Sie auch praxisbewährte Lösungen für die brandgeschützte Lagerung von bis zu 48 Gasflaschen im Freien.

Zu den Produkten

Lagerung im Innenbereich

Ein Gasflaschenlager im Freien ist aus vielen Gesichtspunkten ideal, aber nicht immer umsetzbar. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Schutzmaßnahmen ist jedoch auch die Lagerung von Gasflaschen im Gebäude möglich. Neben einer ausreichenden Be- und Entlüftung müssen unter anderem auch folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Decken, Trenn- und Außenwände von Lagerräumen müssen mindestens feuerhemmend ausgeführt sein

  • Lagerräume müssen durch selbstschließende feuerhemmende Türen gegenüber anschließenden Räumen abgetrennt sein

  • In Lagerräumen für brennbare Gase dürfen nur elektrische Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgeschützter Ausführung verwendet werden

  • Der Fußbodenbelag muss aus schwer entflammbarem Material bestehen

  • Zwischen Gasflaschen mit brennbaren Gasen und solchen mit brandfördernden Gasen muss in Lagerräumen ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden.

  • In Lagerräumen dürfen keine Gruben, Kanäle, Bodenabläufe und Schornsteinreinigungsöffnungen vorhanden sein

  • Der Abstand von Druckgasflaschen zu Heizkörpern u.ä. muss mindestens 0,50 m betragen

Lagerung in Arbeitsräumen

Druckgasbehälter dürfen in Arbeitsräumen nur in geeigneten Sicherheitsschränken mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten gelagert werden. Eine sichere Möglichkeit zur Lagerung von Gasflaschen in Arbeitsräumen bieten nach EN 14470-2 typgeprüfte, feuerbeständige Gasflaschenschränke von DENIOS. In diesen dürfen gleichzeitig Druckgasbehälter verschiedener Gase gelagert und zum Entleeren angeschlossen werden. Eine zahlenmäßige Einschränkung gibt es dabei nicht. Insofern ist bei der Lagerung brennbarer und brandfördernder Gase (z.B. Acetylen und Sauerstoff) in einem Sicherheitsschrank der ansonsten zwingend geforderte Sicherheitsabstand nicht einzuhalten. Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen verfügen je nach Größe im Deckenbereich des Schrankes über brandschutztechnisch zugelassene Durchführungen, weshalb eine Entnahme von Gasen aus den Druckgasflaschen über entsprechende Druckminderer möglich ist. In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter gelagert werden, wenn sie z.B. in Sicherheitsschränken gelagert werden, die die Anforderungen EN 14470-2 erfüllen. Druckgasflaschenschränke vom Typ G90 sind Stand der Technik und machen die Lagerung, Bereitstellung und Entnahme und Lagerung von/aus Druckgasflaschen in Arbeitsräumen unkompliziert möglich.

Schränke für Druckgasflaschen müssen dauerbelüftet sein. Folgende Luftwechsel sind bei der Lagerung von Druckgasflaschen nach EN 14470-2 gefordert:

Eigenschaft Geforderter Luftwechsel
Entzündbare und brandfördernde Gase mindestens 10-facher Luftwechsel / h
Giftige und sehr giftige Gase mindestens 120-facher Luftwechsel / h

Wichtig

Berücksichtigen Sie bei der Lagerung von Gasflaschen immer auch unbedingt Ihre Gefährdungsbeurteilung! Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen sollten stets im Einzelfall abgestimmt und umgesetzt werden. Denken Sie auch daran, Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit Gasflaschen sowie über die Betriebsanweisungen gemäß Gefahrstoffverordnung zu unterweisen.

Wir beraten Sie gerne!

Ob am Telefon, via E-Mail oder persönlich bei Ihnen vor Ort - wir helfen Ihnen und beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Kostenlose Fachberatung 06225-20533

Ähnliche Beiträge

Lade...
i

Die Fachinformationen auf dieser Seite wurden sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Dennoch kann die DENIOS GmbH keine irgendwie geartete Gewährleistung oder Haftung, sei es vertraglich, deliktisch oder in sonstiger Weise, für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit weder gegenüber dem Leser noch Dritten gegenüber übernehmen. Die Verwendung der Informationen und Inhalte für eigene oder fremde Zwecke erfolgt demnach auf eigene Gefahr. Beachten Sie in jedem Fall die örtlich und aktuell geltende Gesetzgebung.

Menü
Anmelden
Ihr WarenkorbZum Warenkorb hinzugefügt
Zum Warenkorb
Wir beraten Sie gerne!

Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Formular aus, wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Mo – Do: 8:00 – 17:00 Uhr | Fr 8:00 – 16:00 Uhr