Die GHS- und CLP-Verordnung schreibt die Kennzeichnung von Gefahrstoffen mit in Europa vereinheitlichten Symbolen vor. Alle gängigen GHS-Gefahrstoffsymbole als praktische Klebefolie finden Sie in unserem Shop.
In den letzten Jahren haben sich in verschiedenen Ländern verschiedene Systeme der Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrstoffen entwickelt. Somit konnte eine gleiche Substanz stark unterschiedlich eingestuft werden, so z.B. Coffein: Reines Coffein galt in Japan als giftig, in Australien als gesundheitsschädlich und in China wurde es als ungefährlich eingestuft. Durch die GHS Gefahrstoffsymbole wird seit 2015 ein einheitliches System und eine einheitliche Kennzeichnung vorgeschrieben, die weltweite Gültigkeit hat. Dies betrifft sowohl die Lagerung, als auch den Transport und den Arbeitsschutz von diversen Gefahrstoffen.
Auf die oben geschilderte Problematik haben die Vereinten Nationen bereits 1992 auf der Konferenz von Rio de Janeiro reagiert und 2005 das "Globally Harmonized System of Classification and Labelling" (GHS) vorgestellt. Mit dieser Verordnung wird sich die bislang von Land zu Land unterschiedliche Kennzeichnung und Einstufung von Gefahrstoffen und Chemikalien ändern.
In Europa wurde das GHS durch die sogenannte CLP-Verordnung implementiert. Diese weltweit einheitliche Kennzeichnung und Einstufung von Gefahrstoffen ist seit dem 01.06.2015 für alle Länder verbindlich.
**Was beinhalten die Symbole? **
In unserem DENIOS Ratgeber beantworten wir Ihnen bereits viele Fragen zum Thema.
EG-Richtlinien | GHS-Verordnung |
---|---|
15 Gefährlichkeitsmerkmale | 28 Gefahrenklassen mit Unterteilung in Kategorien |
7 Gefahrensymbole | 9 Gefahrenpiktogramme |
Schwarze Symbole auf orangefarbenem Grund | Rotumrandete Raute mit schwarzem Symbol auf weißem Grund |
--- | Signalwörter „Gefahr“ oder „Achtung“ |
R-Sätze | H-Sätze (Gefahrenhinweise) |
S-Sätze | P-Sätze (Sicherheitshinweise) |
Einstufungskriterien nach Stoffrichtlinie 67/548/EWG und Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG | Einstufungskriterien nach GHS-VO EG/1272/2008 |
Am 1. Juni 2017 lief die letzte Übergangsfrist zur Kennzeichnung ab. Nun müssen alle gefährlichen Stoffe und Gemische, inklusive bereits in Verkehr gebrachter Produkte und Lagerbestände, die neuen GHS-Symbole tragen.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Es können beispielsweise noch unverbrauchte Stoffe und Gemische, die nach den EG-Richtlinien gekennzeichnet sind, innerbetrieblich vorhanden sein.
Hier ist es so, dass nach der TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung nicht notwendig ist, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben.
Dies gilt im Speziellen für
Originalgebinde
Rückstellmuster
Laborpräparate
selten benötigte Gefahrstoffe im Lager
Liegt bei den vorgenannten Ausnahmen noch eine „alte“ Kennzeichnung nach den EG-Richtlinien vor, kann eine Betriebsanweisung mit den entsprechenden Gefahrenhinweisen und Symbolen weiter verwendet werden. Es ist jedoch eine neue Kennzeichnung notwendig, wenn das Etikett nicht mehr lesbar ist oder sich die Einstufung aufgrund neuer Erkenntnisse geändert hat. Eine Doppelkennzeichnung mit alten und neuen Symbolen ist nicht zulässig.
Der erste Schritt ist jeweils, die Unterschiede zwischen der bisherigen Einstufung und Kennzeichnung, auf dem die vorliegende Gefährdungsbeurteilung basiert, und den neuen Erkenntnissen zu ermitteln.
Im zweiten Schritt gilt es dann zu beurteilen:
Sind die Unterschiede zwischen bisheriger Einstufung/Kennzeichnung und der neuen Einstufung/Kennzeichnung relevant? Oder reichen die bisher getroffenen Maßnahmen aus?
Ergeben sich neue Pflichten aufgrund der neuen Erkenntnisse?
Muss die Betriebsanweisung geändert werden?
Müssen die Beschäftigten umgehend neu unterwiesen werden?
Muss das Gefahrstoffverzeichnis aktualisiert werden?
Nachstehend wird eine vereinfachte Übersicht der neun Gefahrstoffsymbole (GHS-Piktogramme) dargestellt. Jedes Piktogramm hat eine Nummer und eine Bezeichnung für das schwarze Symbol.
Um neben den Gefahrstoffsymbolen auch eine unmissverständliche Formulierung bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen zu erhalten, wurden einheitliche Hinweise auf Gefahren und auf die Sicherheit formuliert. Es sollte erreicht werden, dass für die benutzende Person klar ersichtlich ist, welche Gefahren von einem Stoff ausgehen können und wie er sich verhalten muss, damit er Schutzmaßnahmen ergreifen kann.
Durch die Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen mit den entsprechenden Gefahrstoffsymbolen und Hinweisen (H und S-Sätze) kann man so auch ohne Chemiekenntnisse die Gefahren erkennen, die von den Stoffen ausgehen. Des Weiteren werden die entsprechenden Sicherheitshinweise auch mit bereitgestellt.
Die Gefahrenhinweise werden auch als H-Sätze (engl.: hazard statements) bezeichnet und sind standardisierte Textbausteine, deren Formulierung verbindlich ist. Die H-Sätze sind in den Formulierungen für alle EU-Sprachen dem Anhang III der CLP-Verordnung zu entnehmen. Die H-Sätze werden wie folgt nummeriert: An der ersten Nummer des H-Satzes kann bereits die Art der Gefahr erkannt werden:
H2xy – physikalische Gefahren
H3xy – Gesundheitsgefahren
H4xy – Umweltgefahren
Die zweite und dritte Ziffer bezeichnen eine laufende Nummer. Da nicht alle der ehemaligen R-Sätze sowie weitere Kennzeichnungselemente vom GHS-System der UN abgedeckt sind, aber das Schutzniveau in der EU erhalten bleiben sollte, wurden diese in europäische H-Sätze (EUH) überführt (siehe Anhang II der CLP-Verordnung). Diese gibt es für physikalische und gesundheitsschädliche Eigenschaften, für bestimmte Gemische, für die besondere Vorschriften gelten, sowie für Pflanzenschutzmittel. Im Gegensatz zu den H-Sätzen sind die EUH-Sätze nicht Teil der Einstufung. Sie sind aber innerhalb der EU verpflichtender Bestandteil der Kennzeichnung. Beispiele:
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
H319 Verursacht schwere Augenreizung
H370 Schädigt die Organe
EUH 014 Reagiert heftig mit Wasser
Die Sicherheitshinweise werden auch als P-Sätze (engl.: precautionary statements) bezeichnet und sind im Anhang IV der CLP-Verordnung in ihren rechtsverbindlichen Formulierungen für alle EU-Amtssprachen aufgeführt.
Die P-Sätze werden wie folgt nummeriert:
Wie auch bei den H-Sätzen kann man bei den P-Sätzen bereits an der ersten Nummer die Kategorie erkennen:
P1xy – Allgemeines (nur für Verbraucherprodukte bestimmt)
P2xy – Prävention
P3xy – Reaktion
P4xy – Lagerung
P5xy – Entsorgung
Die zweite und dritte Ziffer bezeichnen die laufende Nummer.
Beispiele:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen
P331 KEIN Erbrechen herbeiführen
P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Auf den Etiketten müssen die Texte der H- und P-Sätze ausgeschrieben sein. Die Nummern müssen nicht angegeben werden. Insbesondere für Gefahrstoffe, die mit H-Sätzen aus der Kategorie Prävention sind, kann DENIOS Sie unterstützen mit dem umfangreichen Sortiment der PSA (Persönlichen Sicherheitsausstattung) unterstützen. Schauen Sie sich hierzu gern auch unser Sortiment zu den Produkten: Augenduschen, Atemschutz, Schutzhandschuhe oder auch Chemikalienschutz-Overall an.
Bei DENIOS finden Sie die entsprechenden Schilder, Aushänge und Etiketten, die Ihnen bei der richtigen Kennzeichnung nach GHS helfen, um den gesetzlichen Anforderungen problemlos nachzukommen. Um Ihren Kollegen und Mitarbeitern die Umstellung zu erleichtern und die anschließende Arbeit sicherer zu gestalten (immerhin geht es um großes Gefahrenpotenzial), helfen sowohl unser gratis GHS Poster als auch die weit bekannte DENIOS Gefahrstofffibel.
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