DENIOS Kombi- und Mehrzwecklagerschränke ermöglichen die Zusammenlagerung von unterschiedlichen Gefahrstoffen, z.B. die Mischlagerung von entzündbaren und wassergefährdenden Flüssigkeiten. Je nach Modell wird eine sortenreine Lagerung durch massive Trennwände ermöglicht. Einige Modelle bieten Brandschutz von 30 Minuten (Typ 30) oder 90 Minuten (Typ 90).
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, den Mehrzweckschrank je nach den Medien anzuschaffen, die später darin gelagert werden sollen. Nicht jeder Schrank ist für jedes Medium geeignet und besonders beim Thema Brandschutz ergibt es in vielen Fällen Sinn, keine Kompromisse einzugehen. Dennoch kommt es vor, dass unterschiedliche Medien aus Platzgründen oder der Flexibilität wegen zusammen in einem Schrank gelagert werden müssen. Um auch in diesem Fall allen behördlichen Vorgaben zu genügen, bieten sich Kombi- und Mehrzwecklagerschränke an. Je nach Ausführung und Modell können entzündbare und ätzende Substanzen in einem Schranksystem untergebracht werden.
Der Kombi- und Mehrzwecklagerschrank richtet sich nach dem zu lagernden Produkt. Dies bestimmt auch, ob der Schrank feuerbeständig sein muss.
Für unsere Sicherheitsschränke haben wir einen praktischen Produktfinder entwickelt, mit dem Sie ganz einfach den passenden Sicherheitsschrank für Ihren Betrieb finden können. Beantworten Sie dazu nur einige Fragen und der Produktfinder ermittelt anhand Ihrer Kriterien den idealen Sicherheitsschrank.
Zudem finden Sie Informationen in unserem Ratgeber "Welchen Schranktyp benötigen Sie?".
Ob bestimmte Stoffe zusammen gelagert werden dürfen, ist in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) festgelegt. In den TRGS 510 sind die Vorschriften für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern definiert. TRGS stuft Gefahrstoffe zunächst in 25 Lagerklassen (LGK) ein. Die jeweilige Klasse des Stoffes lässt sich anhand der Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt ermitteln oder ersatzweise anhand der Produktinformationen des Lieferanten.
Welche Gefahrstoffe zusammen gelagert werden dürfen, können Sie unserer praktischen Tabelle in unserem Ratgeber Zusammenlagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510 entnehmen.
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