DENIOS GmbH
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Flüssigkeitssauger

(4 Artikel in 8 Ausführungen)

Industriesauger nehmen Flüssigkeiten wie Benzin, Kühlwasser oder Farben direkt auf. So minimieren Sie mit einem Flüssigkeitssauger den Bedarf an Bindemitteln, die sie alternativ einsetzen, um beispielsweise ausgelaufenes Öl aufzufangen: für einen ökonomischeren Materialeinsatz und eine günstigere Entsorgung von Leckagen. Sogar in explosionsgefährdeten Bereichen saugen Sie Flüssigkeiten einfach auf – mit einem ATEX-zertifizierten Flüssigkeitssauger.

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Flüssigkeitssauger von DENIOS

Was muss ich bei der Anschaffung eines Flüssigkeitssaugers beachten?

Schaffen Sie sich einen Industriesauger an, ist es wichtig, dass Sie den späteren Einsatzbereich kennen. Dazu stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Welche Flüssigkeiten soll der Sauger aufnehmen?

  • In welcher Umgebung kommt der Flüssigkeitssauger zum Einsatz?

Industriesauger nehmen mittels Druckluft verschiedene Flüssigkeiten wie Öl, Benzin oder Waschwasser gleichermaßen gut auf. Säuren, aber auch Salzwasser, sind dagegen sehr aggressiv, sodass sie nicht problemlos aufgesaugt werden können. Bei infrage kommenden Modellen muss daher zunächst geprüft werden, ob sie sich mit diesen Flüssigkeiten vertragen.

Darüber hinaus sind die Flüssigkeitssauger von DENIOS nur für Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 55 Grad Celsius zugelassen. Das heißt: Hochentzündliche Stoffe wie Nitrolackverdünner oder Ethanol können Sie damit nicht aufsaugen. Lösemittel entfernen die Flüssigkeitssauger ebenfalls nicht. Eine Alternative dazu sind die DENSORB® Bindemittel.

Was bedeutet ATEX?

ATEX ist die Abkürzung für Atmosphère Explosible und bezeichnet im Allgemeinen die ATEX-Richtlinien der Europäischen Union. Die Richtlinie 2014/34/EU legt die Voraussetzungen für Geräte und Schutzsysteme fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Im Vordergrund steht die Sicherheit der Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten oder von einer Explosion betroffen sein könnten. Dazu werden im Anhang II Sicherheitsanforderungen definiert, die durch ein Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen werden müssen.

Bereits seit 2003 dürfen keine Geräte mehr vertrieben werden, die nicht dem Vorgänger – Richtlinie 1994/9/EG - entsprechen. Seit 2016 gilt ausschließlich die Richtlinie 2014/34/EU, wobei Geräte, die der 1994/9/EG entsprechen, weiterhin zugelassen sind.

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