Sicherheitssauger nehmen feine Stäube auf und erfüllen die Erfordernisse an den Gesundheitsschutz und die Sicherheit. Die Geräte verfügen über alle notwendigen Ausstattungen für den professionellen Einsatz.
AGW ist die Abkürzung für Arbeitsplatzgrenzwert, der in Deutschland am 01.01.2005 die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) ersetzt hat. Der AGW definiert die höchstmögliche, zulässige Konzentration eines Stoffes am Arbeitsplatz, ohne dass der Gesundheit der Mitarbeiter Schaden zugefügt wird. In Österreich sind gemäß Grenzwerteverordnung (GKV) MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) und TRK-Werte (Technische Richtkonzentration) verbindlich festgelegt.
Trockene, gesundheitsgefährdende und nicht brennbare Stoffe sind seit dem 01.01.2005 Staubklassen nach DIN EN 60335-2-69 in Staubklassen L, M und H eingeteilt. Die Einteilung richtet sich nach dem Arbeitsplatzgrenzwert und definieren den maximalen Durchlassgrad pro Klasse. Asbest fällt beispielsweise unter die Staubklasse H und hat einen maximalen Durchlassgrad von <0,005 %. Die Auswahl des Industriesaugers richtet sich nach der Eignung für die jeweilige Staubklasse. Für Ex-Zonen kommen ATEX-Sicherheitssauger mit der jeweiligen Staubklasse zum Einsatz.
Damit Staub explosionsfähig wird, müssen verschiedene Kriterien gegeben sein. Dazu müssen Staub und Luft zunächst in einem bestimmten Verhältnis gemischt sein. Explosionsgrenzen legen fest, ab welcher Konzentration (untere Explosionsgrenze) das Gemisch explosiv ist. Im Gegensatz zu Gasen und Dämpfen lässt sich für Staub keine obere Explosionsgrenze ermitteln.
Um eine Staubexplosion zu vermeiden, muss außerdem sichergestellt werden, dass keine wirksame Zündquelle vorhanden ist. In vielen Betriebsstätten geht die größte Gefahr von Funken, elektrostatischen Aufladungen, heißen Oberflächen und Flammen aus. Um eine Entzündung zu verursachen, muss eine Zündquelle so viel Energie abgeben, dass sich die Verbrennung selbstständig fortpflanzt.
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