Die passende Beleuchtung am Arbeitsplatz ist nicht nur für die Gesundheit und das Wohlbefinden wichtig, sondern auch eine Frage der Sicherheit. Herrschen bei Ihnen die richtigen Lichtverhältnisse? In unseren FAQ geben wir Ihnen viele hilfreiche Tipps an die Hand – damit Sie in puncto Beleuchtung am Arbeitsplatz nicht im Dunklen tappen!
Durch eine unzureichende Beleuchtung wird das Unfallrisiko deutlich erhöht. In einem zu dunklen Arbeitsumfeld werden potenzielle Gefahrenquellen schlechter wahrgenommen und die typischen SRS-Unfälle (Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle) sind schnell die unangenehme Folge. Bei schlechter Sicht lassen zudem Konzentration und Leistungsfähigkeit nach. Körperliche Beschwerden wie brennende Augen oder Kopfschmerzen beeinträchtigen dann nicht nur das Wohlbefinden, sondern wirken sich auch negativ auf die Fehlerhäufigkeit im Arbeitsprozess aus. Achtung: Auch eine zu helle Beleuchtung kann zu Problemen führen, wenn Mitarbeiter durch ungeeignete oder falsch ausgerichtete Leuchtkörper geblendet werden.
Unsere Infografik bietet Ihnen einen schnellen Überblick über die negativen Auswirkungen einer falschen Beleuchtung am Arbeitsplatz:
Nach § 3, 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz (ASchG) steht der Arbeitgeber in der Verpflichtung, Arbeitsplätze und Arbeitsstätten so einzurichten, dass keine gesundheitlichen Gefährdungen für die Beschäftigten bestehen. Das schließt auch eine angemessene Beleuchtung mit ein. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ist festzustellen und regelmäßig zu überprüfen, ob die Arbeitsplätze im Betrieb passend ausgeleuchtet sind. Dies kann mit einem entsprechenden Messgerät (Luxmeter) festgestellt werden.
Nachlesen: §3 ASchG, §4 ASchG & §5 ASchG
Tageslicht steigert das Wohlbefinden, daher ist es ein nicht zu vernachlässigender Aspekt bei der Beleuchtung von Arbeitsstätten. So sollten Arbeitsplätze, zum Beispiel in Bürobereichen, möglichst fernsternah eingerichtet werden. In der Praxis ist jedoch Tageslicht zeitlich und örtlich nicht immer in ausreichendem Maße vorhanden. Eine zusätzliche künstliche Beleuchtung ist daher in der Regel erforderlich.
In unserem Onlineshop finden Sie Wand- und Deckenleuchten, Rohrleuchten, Stableuchten, Handleuchten, Stirnlampen, Taschenlampen, Maschinenbeleuchtung, Arbeitsleuchten, Lupenleuchten sowie Notfallbeleuchtungen. Viele Produkte sind auch in ex-geschützter Ausführung verfügbar.
Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) regelt die grundsätzlichen Anforderungen an die Beleuchtung am Arbeitsplatz. Nach der AStV müssen „Arbeitsstätten [...] möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein.“ Diese allgemeinen Anforderungen an die Beleuchtung werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“ weiter konkretisiert. Bei der Planung der Beleuchtung ist außerdem die DIN EN 12464-1 zu beachten, welche die lichttechnischen Anforderungen für Arbeitsstätten nennt.
Nachlesen: ArbStättV und ASR A3.4 "Beleuchtung"
„Gleiches Licht für alle“ ist in Arbeitsstätten leider keine ausreichende Lösung. Denn es hängt von der individuellen Sehaufgabe ab, wie viel Licht am Arbeitsplatz benötigt wird. Eine Allgemeinbeleuchtung sorgt zwar für eine gleichmäßige Ausleuchtung des gesamten Arbeitsraumes, berücksichtigt aber nicht den Beleuchtungsbedarf einzelner Raumabschnitte oder Arbeitsplätze. Anhang 1 der ASR A3.4 gibt die einzuhaltenden Mindestwerte der Beleuchtungsstärken und Farbwiedergabeindizes für die unterschiedlichen Bereiche an.
Tabelle: Beispiele für Mindestbeleuchtungsstärken in verschiedenen Arbeitsbereichen (Auszug aus Anhang 1 der ASR A3.4):
Arbeitsräume, Arbeitsplätze, Tätigkeiten | Beleuchtungsstärke lx | Farbwiedergabeindex Ra |
---|---|---|
Verkehrsflächen und Flure ohne Fahrzeugverkehr | 50 | 40 |
Verkehrsflächen und Flure ohne Fahrzeugverkehr im Bereich von Absätzen und Stufen | 100 | 40 |
Verkehrsflächen und Flure mit Fahrzeugverkehr | 150 | 40 |
Versand-und Verpackungsbereiche | 300 | 60 |
Lagerräume für gleichartiges oder großteiliges Lagergut | 50 | 60 |
Lagerräume mit Suchaufgabe bei nicht gleichartigem Lagergut | 100 | 60 |
Lagerräume mit Leseaufgaben | 200 | 60 |
Farbprüfung, Kontrolle | 1000 | 90 |
Laboratorien, Messplätze | 500 | 80 |
Zuschneiden, Nachbearbeiten, Kontrollarbeiten in der chemischen, Kunststoff- und Gummiindustrie | 750 | 80 |
Herstellung von Werkzeugen und Schneidwaren in der Metallbe- und -verarbeitung | 750 | 60 |
Oberflächenbearbeitung und Lackierung in der Metallbe- und -verarbeitung | 750 | 80 |
Werkzeug-. Lehren-und Vorrichtungsbau, Präzisions-und Mikromechanik in der Metallbe- und -verarbeitung | 1000 | 80 |
Lackieren: Ausbessern, Inspektion im Bereich Automobilbau | 1000 | 90 |
Kabel-und Drahtherstellung in der Elektro-Industrie | 300 | 80 |
Imprägnieren von Spulen, Galvanisieren in der Elektro-Industrie | 300 | 80 |
Grobe Montagearbeiten in der Elektro-Industrie, z.B. große Transformatoren | 300 | 80 |
Mittelfeine Montagearbeiten in der Elektro-Industrie, z.B. Schalttafeln | 500 | 80 |
Feine Montagearbeiten in der Elektro-Industrie, z.B. Telefone | 750 | 80 |
Sehr feine Montagearbeiten in der Elektro-Industrie, z.B. Messinstrumente | 1000 | 80 |
Elektronikwerkstätten, Prüfen, Justieren | 1500 | 80 |
Qualitätskontrolle in der Holzbe- und -verarbeitung | 1000 | 90 |
An keiner Stelle im Bereich des Arbeitsplatzes darf das 0,6-fache der mittleren Beleuchtungsstärke unterschritten werden. Der niedrigste Wert darf nicht im Bereich der Hauptsehaufgabe liegen.
Sind Mindestwerte der Beleuchtungsstärke von über 500 Lux vorgeschrieben, müssen diese nicht zwingend am gesamten Arbeitsplatz, sondern nur auf den für die Sehaufgabe relevanten Teilflächen erreicht werden. Eine teilflächenbezogene Beleuchtung kann so zum Beispiel eingesetzt werden, wenn eine besondere Sehaufgabe vorliegt (Arbeiten mit kleinen Teilen, kurze Betrachtungszeiträume) oder auch, wenn eine Anpassung an das individuelle Sehvermögen der Beschäftigten notwendig ist. Hier empfiehlt sich zum Beispiel der Einsatz zusätzlicher Maschinenbeleuchtung oder Arbeitsplatzbeleuchtung.
Die folgende Infografik verdeutlicht beispielhaft die unterschiedlichen Beleuchtungsanforderungen in einer Werkshalle:
Es empfiehlt sich, Beleuchtungsanlagen von einer fachkundigen Person planen und warten zu lassen. Nach der Installation der Beleuchtungsanlage und der notwendigen Einbrennzeit sollte die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch Kontrollmessungen überprüft werden. Eine regelmäßige Prüfung und Wartung ist darüber hinaus notwendig, um Veränderungen der lichttechnischen Parameter gegebenenfalls zu korrigieren sowie um auftretende Verschmutzungen oder Beschädigungen zu beheben.
Damit Mitarbeiter nicht im Arbeitsprozess geblendet werden, sollten Leuchten und Leuchtmittel ausgewählt werden, die für eine geeignete Beleuchtungsstärke in den Arbeitsbereichen sorgen und unter Berücksichtigung der Betriebsbedingungen am Arbeitsplatz angebracht bzw. positioniert werden.
Hilfreich sind hier vor allem auch Leuchten, die vielfältige Einstellungs- und Positionierungsmöglichkeiten bieten. In unserem Onlineshop finden Sie praktische Modelle für die Aufstellung im Büro, auf Zeichentischen oder in Werkstätten.
Um Blendungen zu verhindern, kann es zudem hilfreich sein, Helligkeitsunterschiede zwischen Blendquelle und Umwelt (z.B. durch helle Decken und Wände) sowie Reflexionen durch matte Oberflächengestaltung zu verringern.
Kommt es zum Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, hilft eine Notbeleuchtung, akute Gefahrensituationen zu vermeiden. Nach ArbStättV und ASR A3.4 können Sie zur Anbringung einer ausreichenden Notbeleuchtung verpflichtet sein. Bei der Planung sollten vor allem auch die Bestimmungen der DIN EN 1838 und DIN EN 13032-3 beachtet werden.
Der Farbwiedergabeindex Ra, englisch Colour Rendering Index (CRI), gibt die Differenz zwischen der Farbwiedergabe eines Leuchtkörpers und der des natürlichen Tageslichts an. Natürliches Licht hat einen Farbwiedergabeindex von 100 Ra (maximaler Wert). Hat ein Leuchtkörper also einen Indexwert von 100 Ra, so entspricht die Farbwiedergabe der von natürlichem Tageslicht.
Die Lichtfarbe eines Leuchtkörpers wird in Kelvin (K) angegeben. Je höher der Kelvin-Wert, desto „kälter“ wird das Licht wahrgenommen.
Es gilt:
Lichtfarbe | Kelvin (K) |
---|---|
warmweiss | < 3300 |
neutralweiss | 3300 bis 5300 |
Tageslichtweiss | > 5300 |
Bis zu 50 Prozent des Energieverbrauchs in einem Unternehmen kann die Beleuchtung ausmachen. Bei der Suche nach passenden neuen Leuchtmitteln sollte man daher neben dem Preis vor allem auch auf den Aspekt der Energieeffizienz achten. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auf lange Sicht auch den Geldbeutel. Leuchtdioden, kurz LEDs, beruhen auf dem Prinzip der Elektrolumineszenz und überzeugen durch ihre Langlebigkeit und geringe Umweltbelastungen.
Unsere Arbeits- und Lupenleuchten sowie unsere Produkte aus dem Bereich Maschinenbeleuchtung sind ausnahmslos mit energieeffizienten LEDs ausgestattet.
Lumen ist die Einheit des Lichtstroms (Strahlung die Lichtquellen in Form von sichtbarem Licht abgeben). Je höher der Lichtstrom (also der Lumen-Wert), desto heller das Leuchtmittel. Der Lichtstrom stellt die gesamte, in alle Richtungen von einer Lichtquelle in den Raum abgegebene sichtbare Strahlung dar.
Hier gibt es jedoch Unterschiede zwischen verschiedenen Leuchtmittel-Arten: Herkömmliche Leuchtstoffröhren strahlen das Licht gleichmäßig nach allen Seiten ab. Hier ist der Einsatz von Reflektoren notwendig, um den Lichtstrom in die gewünschte Richtung zu lenken, was mit Helligkeitsverlusten verbunden ist. Bei LEDs ist das nicht nötig, da ihr Lichtstrom naturgemäß in nur eine Richtung austritt. LED-Leuchtmittel sind also bei gleichem Lumen-Wert effektiv heller als herkömmliche Leuchtstoffröhren.
Auf der Beleuchtungsstärke Lux beruhen die Normen und Richtlinien, die es bei der korrekten Ausleuchtung von Arbeitsstätten zu beachten gilt. Sie gibt an, wie viel Licht effektiv auf einer Arbeitsfläche ankommt – unabhängig vom Lumen-Wert der Leuchte.
Mit einem Luxmeter können Sie feststellen, ob Sie die benötigten Beleuchtungsstärken in Ihrem Betrieb erreicht werden.
Mit Watt (W) wird die Leistung, also der Energieumsatz eines Leuchtmittels pro Zeitspanne, bezeichnet. Da aber zum Beispiel LED Leuchten mehr Lumen aus einem Watt herausholen als herkömmliche Glühbirnen, sollte auch der Lichtstrom beachtet werden, um den Energieverbrauch eines Leuchtmittels einzuordnen.
Leuchtmittel | ||||
---|---|---|---|---|
Leistung Glühbirne | 25W | 40W | 60W | 100W |
Leuchtstärke | 249lm | 470lm | 806lm | 1521lm |
Leistung LED | 4W | 6-8W | 12W | 17W |
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