Haben Sie gerade Rückenschmerzen? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen – denn statistisch gesehen klagen laut Arbeiterkammer ca. 25% der Beschäftigten in der EU über Rücken- und etwa 23% über Muskelschmerzen. Insbesondere Fehlbelastungen im Beruf gelten als Treiber von Rückenleiden und anderen sogenannten Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) – sie sind somit das derzeit am häufigsten angeführte arbeitsbedingte Gesundheitsproblem und machen in Österreich laut aktuellem WIFO Fehlzeitenreport 21,6% aller Krankenstandstage aus.
In unserem Faktencheck erfahren Sie, welche Risikofaktoren im betrieblichen Alltag lauern, welche Berufsgruppen besonders gefährdet sind und was Sie bei der Gefährdungsbeurteilung beachten sollten. Zudem stellen wir Ihnen 3 bewährte Präventionsmaßnahmen für mehr Ergonomie und Rückengesundheit am Arbeitsplatz vor.
Insbesondere durch körperliche Fehlbelastungen im Beruf werden sogenannte Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) verursacht. Das häufigste Beschwerdebild bei MSE sind Nacken- und Rückenschmerzen. MSE sind international die häufigste Ursache von Arbeitsunfähigkeit und die zweithäufigste Ursache von Frühverrentungen.
Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) verursachen jährlich rund
Quellen: WIFO Fehlzeitenreport 2021, AUVA-Merkblatt M.plus 024 "Arbeitsbedingten Muskel-Skelett-Erkrankungen vorbeugen"
Mit Rückenbeschwerden und anderen Muskel-Skelett-Erkrankungen ist somit nicht nur enormes Leid, sondern auch hohe Kosten durch Fehlzeiten, Produktionsausfälle, Störungen im Betrieb oder für die Rehabilitation verbunden. Eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes leistet einen immens wichtigen Beitrag zur Vermeidung gesundheitlicher und wirtschaftlicher Schäden.
Rückenbeschwerden und Muskel-Skelett-Erkrankungen entstehen, wenn Bewegungen, Körperhaltungen oder die Handhabung von Lasten zu einseitig, zu häufig oder extrem werden. Zu den typischen physischen Fehlbelastungen zählen ergonomisch ungünstige Arbeitsbedingungen wie
Das Heben, Tragen, Schieben oder Ziehen von schweren Lasten ohne technische Hilfsmittel
Zum Beispiel durch dauerhaftes Stehen, Sitzen, Arbeiten über Schulterniveau, Hocken, Knien, etc.
Tätigkeiten, bei denen hohe Kräfte aufgebracht werden oder auf den Körper einwirken (z.B. Steigen, Hämmern, Bohren)
Sich ständig wiederholende Arbeitsabläufe und Bewegungen, z.B. an Bandarbeitsplätzen
Bei einigen Berufsgruppen ist das Risiko für Rückenleiden und sonstige Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems deutlich erhöht. Dies trifft vor allem auf Tätigkeiten zu, bei denen physische Belastungsfaktoren durch körperliche Arbeit eine signifikante Rolle spielen. Besonders anfällig sind daher Arbeiter („Blue Collar Workers“) in handwerklichen Berufen oder in der Industrie – aber auch der Dienstleistungssektor:
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) liefert die rechtliche Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen. Nach §3 ASchG gehört es zu den allgemeinen Grundpflichten des Arbeitgebers, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes sicherzustellen. So hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen (z.B. durch körperliche Belastungen) zu ermitteln und ausreichende Präventions- und Schutzmaßnahmen zu treffen.
Die Lastenhandhabungsverordung (LasthandhabV) konkretisiert dies gemäß § 64 ASchG und § 62 AAV speziell in Hinblick auf das manuelle Heben, Tragen, Ziehen oder Schieben von Lasten bei der Arbeit. Sie gibt beispielsweise vor, dass manuelle Handhabungen von Lasten durch den Einsatz geeigneter Arbeitsmittel vermieden oder möglichst gering gehalten werden müssen (§2 LasthandhabV).
Neben diesen allgemeinen Vorgaben beschreiben einzelne Paragraphen des ASchG noch genauer die Verpflichtung zur Reduktion körperlicher Belastungen insbesondere in Zusammenhang mit der Manipulation von Lasten, repetitiven Tätigkeiten und Körperzwangshaltungen (§§ 60 Abs. 2 und § 64 Abs. 1 ASchG).
Zunächst müssen die am Arbeitsplatz vorhandenen Risikofaktoren für Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems identifiziert werden. Das geschieht mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung (GBU).
Zur Ermittlung von Gefährdungen können Sie zum Beispiel Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln, sowie die Informationen der Unfallversicherungsträger heranziehen. Auch eine Begehung des Arbeitsplatzes sowie die Einbeziehung und Befragung der Beschäftigten sind essentielle Informationsquellen.
Dabei ist unbedingt zu beachten: Das alleinige Vorkommen belastender Tätigkeiten sagt noch nichts über deren Gefährdungspotential aus. Zur Beurteilung des Risikos für Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Rückenleiden ist es notwendig, immer auch die Höhe, die Dauer und die Häufigkeit der körperlichen Belastungen zu ermitteln.
Individuelle Faktoren wie Alter, Geschlecht, Erfahrung und körperliche Fitness können ebenfalls einen Einfluss haben und sollten daher zusätzlich in die Analyse einbezogen werden. Aus den gewonnenen Erkenntnissen zu Art und Höhe der Gefährdungen sind geeignete Präventionsmaßnahmen abzuleiten.
Bei der Ableitung von Präventionsmaßnahmen gilt das sogenannte STOP-Prinzip:
S Substitution
T Technische Maßnahmen
O Organisatorische Maßnahmen
P Personenbezogene Maßnahmen
Die Reihenfolge der Aufzählung entspricht zugleich der Rangfolge durchzuführender Maßnahmen. Zunächst ist zu prüfen, ob für das Muskel-Skelett-System gefährliche Arbeitsschritte durch andere nicht gefährdende Arbeitsschritte ersetzt (substituiert) werden können. Können Belastungen nicht vermieden werden, so sind sie zu minimieren (Minimierungsgebot). Gemäß des STOP-Prinzips haben dabei technische Maßnahmen grundsätzlich Vorrang vor organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen. Am Markt gibt es viele technische Möglichkeiten zur Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Im Folgenden stellen wir Ihnen 3 praxisbewährte Maßnahmen vor.
Hilfsmittel für den innerbetrieblichen Transport reduzieren den Einsatz der menschlichen Muskelkraft auf ein Mindestmaß und beugen Rückenleiden vor. Hierzu zählen u.a. Transportwagen, Transportkarren, Handwagen oder Transportroller. Das Heben von schweren Lasten erleichtern Sie mit Geräten wie Hubwagen, Kranarmen oder Hebezeugen. Wichtig zu wissen: Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) fordert insbesondere den Einsatz mechanischer Ausrüstungen, um Gefährdungen durch manuellen Umgang mit Lasten entgegenzuwirken.
Beim Handling von Gefahrstoffen in Fässern, Gasflaschen oder anderen schweren Behältern sind Beschäftigte nicht nur physischen Belastungen ausgesetzt. Die manuelle Handhabung birgt auch erhöhte Unfallrisiken. Daraus resultierende Beschädigungen des Gebindes können zum unkontrollierten Austreten von gefährlichen Stoffen führen. Beim Transport und Handling von Gefahrstoffen sollten daher ausschließlich speziell dafür ausgelegte Arbeitsmittel verwendet werden. DENIOS bietet hier ein umfassendes Spezialsortiment für die sichere Gefahrstoff-Intralogistik:
Handling von Fässern
Handling von Kleingebinden
Handling im Gefahrstofflager
Handling von Gasflaschen
Langes Stehen und Arbeiten auf hartem Untergrund kann nachweislich zu dauerhaften Schädigungen des Rückens führen. Mit ergonomischen Arbeitsplatzmatten (auch: Anti-Ermüdungsmatten) profitieren Sie z.B. an Steharbeitsplätzen von einer deutlichen Belastungsreduktion. Ergonomische Arbeitsplatzmatten bestehen aus dämpfenden bzw. federnden Materialien wie Vinylschaum oder Gummi mit hoher Materialstärke und einer strukturierten Oberfläche (z.B. Rillen oder Noppen). So dämpfen ergonomische Arbeitsplatzmatten die Stoßbelastung bei Bewegung und regen vorteilhafte Mikrobewegungen und Stimulationen der Muskulatur bei längerem Stehen an.
Der Nutzen für die Beschäftigten:
Eine weitere Möglichkeit, um die negativen Auswirkungen einer andauernden Steh- oder Sitzbelastung zu vermeiden, ist ein regelmäßiger Wechsel der Körperhaltung. Denn vor allem die dauerhafte und einseitige Körperhaltung ist schädlich für Rücken und Muskel-Skelett-System. Es sollte daher eine ausgewogene Kombination aus Stehen, Sitzen und Gehen am Arbeitsplatz angestrebt werden. Mit Arbeitsstühlen und Arbeitshockern sollten den Beschäftigten daher ergonomische Sitzmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Auch die Anschaffung einer sogenannten Stehhilfe kann für spürbare Entlastung bei stehenden Tätigkeiten in Werkstatt oder Produktion sorgen. Eine Stehhilfe ist deutlich höher als ein klassischer Arbeitshocker und ermöglicht dem Nutzer an Steharbeitsplätzen ein ergonomisches „Anlehnen“.
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