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Gasflaschen sicher handhaben

In vielen Betrieben werden täglich Gasflaschen verwendet. Oft unterliegen wir dem Trugschluss, dass ihr Einsatz ungefährlich ist, da im privaten Bereich jeder Laie Gasflaschen nutzen darf, ohne Sicherheitskenntnisse nachweisen zu müssen. Jedoch ist in jedem einzelnen Anwendungsfall Vorsicht geboten – denn Fehler bei der Handhabung von Gasflaschen können verheerende Folgen haben. Daher sollten Sie sich im betrieblichen Alltag an einige Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Gasflaschen halten und auch Ihre Mitarbeiter dafür sensibilisieren.

Sicheres Arbeiten mit Gasflaschen

Generell sollten Sie Sicherheitsmaßnahmen und -vorschriften für die Nutzung von Gasflaschen in Ihren Betrieb anhand Ihrer vorherigen Gefährdungsbeurteilung festlegen. Hier jedoch einige allgemeine Hinweise: Alle wichtigen Informationen zu den sicherheitsrelevanten Eigenschaften der Gase und Hinweise zu konkreten Sicherheitsmaßnahmen liefert Ihnen das Sicherheitsdatenblatt, das Ihnen Ihr Gaslieferant zur Verfügung stellt. Unterweisen Sie die Beschäftigten regelmäßig und in angemessenem Umfang über das Betreiben von Druckgasbehältern, die besonderen Gefahren und die Maßnahmen, die bei Unfällen und Störungen umzusetzen sind. Gerade beim Flaschenwechsel ist besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten. Vor Gebrauch sollte beispielsweise die vorgeschriebene Persönliche Schutzausrüstung (PSA) angelegt und, falls vorhanden, die Absaugeinrichtung eingeschaltet werden. Wenn möglich, sollte auch für ausreichend natürliche Lüftung gesorgt werden.

Vergewissern Sie sich vor der Nutzung bzw. vor dem Flaschenwechsel, dass Sie die richtige Gasflasche anschließen und beachten Sie die spezifischen Stoffeigenschaften des Inhalts. Prüfen Sie Leitungen und Schläuche regelmäßig auf Schäden und vergewissern Sie sich, dass alle Anschlüsse dicht sind. Damit Beschädigungen an Schläuchen auch zukünftig vermieden werden, achten Sie darauf, dass diese nicht an Ecken und Kanten scheuern oder über Verkehrswege reichen, wo sie überfahren werden könnten. Armaturen, Schläuche und Werkzeuge für Sauerstoff müssen stets frei von Fett, Öl und Verschmutzungen sein, da sonst die Gefahr einer Selbstentzündung besteht. Sichern Sie die Gasflasche auch am Arbeitsplatz gegen Umfallen und schließen Sie die Flaschenventile bei längeren Arbeitsunterbrechungen.

Worauf ist beim Transport von Gasflaschen zu achten?

Wussten Sie schon, dass das Gewicht einer Gasflasche mehr als 70kg betragen kann? Dies birgt eine nicht zu unterschätzende Verletzungsgefahr – vor allem beim Transport. Nicht nur Personen können sich bei unsachgemäßem Handling an der Gasflasche verletzten. Auch das Risiko, die Gasflasche zu beschädigen, ist bei der Beförderung stark erhöht. Bei einem Sturz kann beispielsweise das Ventil, die schwächste Stelle der Gasflasche, abreißen und zu einem schlagartigen Austritt der unter Druck stehenden Inhalte führen. Gasflaschen können sich so in regelrechte Geschosse verwandeln, die sogar Betonwände durchschlagen können. Daher sollten unbedingt einige Sicherheitsanforderungen beachtet werden, wenn Gasflaschen transportiert werden müssen. Generell sollten Sie Gasflaschen ausschließlich mit aufgeschraubter Ventilkappe transportieren und die Gasflaschen auch beim Transport vor übermäßiger Wärmeeinwirkung schützen, um Drucksteigerungen in der Flasche zu verhindern.

Transport von Gasflaschen auf dem Betriebsgelände

Denken Sie auch hier zunächst daran, die passende PSA anzulegen (z.B. Sicherheitsschuhe und Schutzhandschuhe). Stoßen, Werfen und liegendes Rollen sind beim Transport von Gasflaschen absolut tabu. Generell sollten Gasflaschen möglichst auch nicht von Personen getragen oder stehend gerollt werden. Nutzen Sie stattdessen Gasflaschenwagen und -transportgestelle. Diese professionellen Hilfsmittel sind insbesondere bei regelmäßig anfallenden Tätigkeiten empfehlenswert und verfügen über zahlreiche Sicherheitsausstattungen, die das Umfallen, Wegrollen und Anstoßen der Gasflaschen beim Transport verhindern. Ist ein Transport der Gasflasche in andere Stockwerke notwendig, dürfen sich Personen und Gasflaschen niemals zusammen im Aufzug befinden. Befördern sollten Sie Gasflaschen nur per Kran, wenn diese auf einer Palette stehen. Hierfür bieten wir in unserem Onlineshop spezielle kranbare Gasflaschenpaletten an. Auch Gasflaschenwagen und -transportgestelle für Gabelstapler oder Hubwagen finden Sie in unserem umfangreichen Sortiment.

Transport von Gasflaschen auf öffentlichen Straßen

Beim Transport von Gasflaschen auf öffentlichen Straßen sind die Vorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) zu beachten. Informieren Sie sich vor dem Transport über die höchstzulässigen Gesamtmengen je Beförderungseinheit (Freigrenzen) für Ihre Stoffe. Auch auf die Bestimmungen zur Zusammenladung mit anderen Gefahrgütern ist zu achten.

Bleiben die von Ihnen transportierten Mengen unterhalb der Freigrenze, so gelten folgende Grundsätze:

  • Ausschließlich Beförderung von dichten Gasflaschen mit Ventilschutz (z.B. durch Schutzkappen)
  • Keine Öffnung der Versandstücke
  • Anbringung der vorgeschriebenen Kennzeichnung und Bezettelung
  • Mitführen eines Feuerlöschgerätes
  • Verladung vorzugsweise in offenen oder belüfteten Fahrzeugen
  • Verbot von Feuer und offenem Licht
  • Bei Ladearbeiten herrscht Rauchverbot
  • Beachtung der Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln bei giftigen Gasen
  • Schutz gegen Beschädigung durch ausreichende Ladungssicherung
  • Mitführen eines Beförderungspapiers
  • Unterweisung des Fahrzeugführers
  • Fahrzeug und Fahrzeugführer müssen den geltenden Vorschriften genügen (Betriebs- und Verkehrssicherheit, Ausrüstung)

Die oben aufgeführten Grundsätze gelten auch für den Transport von ungereinigten leeren Gasflaschen. In diesem Fall sind im Beförderungspapier abweichende Angaben zu den Versandstücken zu machen.

Bei Überschreitung der Freigrenze sind zusätzliche besondere Vorschriften zu beachten:

  • Mitführen von zwei Feuerlöschgeräten
  • Zusätzliche Schutzausrüstung wird benötigt
  • Der Fahrzeugführer benötigt eine ADR-Bescheinigung
  • Beförderungseinheit und ggf. Versandstücke (bei Verwendung von Containern) müssen besonders gekennzeichnet werden
  • Es gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen für Halten, Parken, Be- und Entladung
  • Ggf. Überwachung der Fahrzeuge
  • Mitführen eines Lichtbildausweises für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung
  • Beachtung besonderer Vorschriften für giftige Gase
  • Verbot der Einnahme von alkoholischen Getränken oder anderen Mitteln, die die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigen
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