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Lithium-Akkus: Maßnahmen zur Schadenverhütung

Die Lagerung von Lithium-Ionen Akkus stellt viele Unternehmen vor ein Dilemma. Sie sind dazu verpflichtet, Gefährdungen im Betrieb zu beurteilen und diesen mit geeigneten Schutzmaßnahmen entgegenzuwirken. Speziell für die Lagerung von Lithium-Energiespeichern existieren jedoch bislang keine rechtlichen Vorschriften, an denen man sich orientieren könnte. Somit obliegt es den Unternehmen selbst, geeignete Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Unter anderem aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Batterietypen ist es aktuell auch nicht möglich, allgemeingültige Aussagen zu geeigneten Schutzmaßnahmen und -konzepten zu treffen. Eine Einzelfallbetrachtung ist daher in jedem Fall erforderlich. Es empfiehlt sich eine Kooperation mit Feuerwehren, Sachversicherern und Zulassungsstellen zur Erarbeitung eines ganzheitlichen Schutzkonzeptes für Ihre individuelle Lagersituation. Als Experten in Sachen Gefahrstofflagerung stehen selbstverständlich auch wir Ihnen gerne zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an! Im Folgenden finden Sie eine Reihe an Informationsquellen, aus denen Sie zusätzlich Hinweise für die sichere Lagerung von Lithium-Ionen Akkus beziehen können.

Herstellerinformationen

Grundsätzlich gibt Ihnen der Hersteller allgemeine Hinweise zur sicheren Handhabung und Lagerung seiner Produkte – zum Beispiel zu den optimalen Betriebs- und Lagertemperaturen. Diese Vorgaben, die Sie üblicherweise in den Betriebsanweisungen und/oder Sicherheitsdatenblättern finden, sollten unbedingt eingehalten werden. Hersteller sind nach § 18 Absatz 2 BattG zudem verpflichtet, über die in ihren Produkten enthaltenen Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu informieren. Hieraus können Sie ebenfalls Schlüsse für Ihre Gefährdungsbeurteilung ziehen.

Merkblatt des VdS

Weiterhin wurde vom Verband der Schadenversicherer (VdS) ein Merkblatt publiziert, welches Hinweise zur Schadenverhütung bei der Bereitstellung von Lithium-Ionen Batterien in Produktions- und Lagerbereichen gibt. Lithium-Energiespeicher werden nach der Empfehlung des VdS in drei verschiedene Leistungsklassen eingeteilt: Lithium-Batterien geringer Leistung, mittlerer Leistung und hoher Leistung. Dazu werden allgemein geltende sowie je nach Leistungsklasse spezifische Sicherheitsregeln für deren Lagerung angegeben. Einen Überblick bietet Ihnen die folgende Infografik.

Bezüglich der Bereitstellung von Lithium-Ionen Batterien an Produktionsplätzen weist der VdS darauf hin, dass hier der Tagesbedarf eingehalten werden sollte, d.h. Begrenzung der bereitgestellten Menge auf das notwendige Minimum. Zusätzlich sollten geeignete Feuerlöscheinrichtungen vorgehalten werden.

Fachmedien und -publikationen

Nicht nur die Tagespresse beschäftigt sich mit den Sicherheitsaspekten rund um das Thema Lithium-Energiespeicher. Aufgrund der anhaltenden Aktualität veröffentlichen auch immer wieder Fachmedien entsprechende Artikel. Wir haben für Sie recherchiert und die gängigsten Hinweise und Tipps für den Umgang mit Lithium-Akkus für Sie zusammengefasst.

Generell wird empfohlen, Lithium-Energiespeicher wie einen Gefahrstoff zu behandeln und den Umgang entsprechend zu gestalten, d.h. eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, geeignete Maßnahmen daraus abzuleiten, spezifische Sicherheitsanweisungen zu erstellen und die Mitarbeiter im fachgerechten Umgang mit den gefährlichen Medien zu schulen. Passende Anhaltspunkte können hier vorhandene Regelwerke wie z.B. die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ liefern.

Thermische Belastungen können nicht nur Einfluss auf die Lebensdauer, sondern auch auf die Sicherheit von Lithium-Ionen Akkus haben. Setzen Sie die Energiespeicher nicht unmittelbar und dauerhaft hohen Temperaturen oder Wärmequellen aus. Dazu zählt auch direkte Sonneneinstrahlung. Auch längerfristige Kälteeinwirkung sollte vermieden werden, da diese bei Gebrauch eine Tiefentladung begünstigt. Werden tiefentladene Lithium-Energiespeicher anschließend wieder an ein Ladegerät angeschlossen, kann es ebenfalls zum Brandfall kommen. Halten Sie sich daher an die vom Hersteller empfohlenen Betriebs- und Lagertemperaturen.

Der Kontakt mit Feuchtigkeit (z.B. durch Niederschlag, Kondens- oder Spritzwasser) kann zu einem Kurzschluss des Akkumulators führen. Daher sollten Sie Lithium-Energiespeicher stets trocken lagern und auch beim Transport sowie beim Gebrauch vor Feuchtigkeit schützen.

Eine der häufigsten Ursachen für Akku-Brände, vor allem auch im Privatbereich, ist die Nutzung von nicht kompatiblen Ladegeräten. Diese können z.B. eine höhere Spannung aufweisen als für den Akku benötigt und diesen dadurch zerstören. Verwenden Sie daher ausschließlich Ladegeräte, die für den Gebrauch in Verbindung mit Ihrem Akku-Modell vorgesehen sind.

Neben der Nutzung falscher Ladegeräte existieren weitere Risiken beim Ladevorgang. Laden Sie Lithium-Akkus nicht über längere Zeit auf, wenn diese nicht benötigt werden. Auch brennbare Gegenstände in der Nähe sind keine gute Idee. Wenn möglich, legen sie den Akku während des Ladevorgangs auf Beton- oder Fliesenböden. Möchten Sie Akkus anschließend (ein-)lagern, empfiehlt sich ein Ladestand (SoC) von ca. 30%. Dadurch reduzieren Sie die Energiemenge, die im Ernstfall Schaden anrichten kann. Achtung: Ein gewisser Mindestladestand sollte immer vorhanden sein, um einer Tiefentladung vorzubeugen. Richten Sie sich hier nach den Herstellervorgaben.

Mechanische Beschädigungen können die Deformation von Zellen innerhalb des Akkus verursachen und zu inneren Kurzschlüssen führen. Tragen Sie daher Sorge, dass die Lithium-Energiespeicher keinen Stößen, Schlägen oder Kollisionen ausgesetzt werden. Falls doch einmal etwas passiert, sollten beschädigte Akkus auf keinen Fall mehr verwendet, sondern sofort entfernt, bis zur Entsorgung getrennt gelagert und ordnungsgemäß entsorgt werden. Vorsichtshalber sollten Sie auch die Pole beschädigter Akkus sichern, z.B. mittels Polkappen. Selbstverständlich sollten Lithium-Akkus auch nicht zerlegt, geöffnet oder zerkleinert werden.

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